Maklervertrag kündigen in der Schweiz

Was tun, wenn die Zusammenarbeit mit dem Makler nicht funktioniert? Ein Überblick über Ihre Möglichkeiten — sachlich und ohne Panikmache.

Wann eine Kündigung in Frage kommt

Nicht jede Zusammenarbeit mit einem Makler verläuft wie erhofft. Gründe für Unzufriedenheit können vielfältig sein: wenig Kommunikation, ausbleibende Besichtigungen, unterschiedliche Vorstellungen zur Preisstrategie.

Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein offenes Gespräch. Manchmal lassen sich Missverständnisse klären. Wenn das nicht hilft, sollten Sie Ihren Vertrag genau prüfen.

Welche Vertragsarten gibt es?

Einfacher Maklerauftrag

Sie können parallel andere Makler beauftragen oder privat verkaufen. Die Kündigung ist in der Regel jederzeit möglich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Alleinauftrag (Exklusivvertrag)

Sie dürfen nur mit diesem einen Makler arbeiten. Oft sind Laufzeiten von 3-12 Monaten vereinbart. Eine vorzeitige Kündigung ist häufig nur bei wichtigem Grund möglich — oder gegen Zahlung einer Entschädigung.

So gehen Sie vor

1

Vertrag sorgfältig lesen

Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfristen und allfällige Entschädigungsklauseln. Achten Sie besonders auf die Regelung bei Eigenverkauf.

2

Fristen berechnen

Notieren Sie, wann der Vertrag ausläuft und bis wann Sie kündigen müssen, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden.

3

Schriftlich kündigen

Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen — per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.

4

Unterlagen zurückfordern

Verlangen Sie alle Ihre Dokumente zurück: Fotos, Grundbuchauszüge, Schlüssel. Das gehört Ihnen.

Worauf Sie achten sollten

Nachwirkende Provisionsklauseln

Manche Verträge enthalten Klauseln, die eine Provision auch dann vorsehen, wenn der Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsende an einen vom Makler vermittelten Interessenten erfolgt.

Aufwendungsersatz

Bei manchen Verträgen kann der Makler bereits entstandene Kosten (Inserate, Fotos) in Rechnung stellen — auch bei vorzeitiger Kündigung.

Im Zweifel: Rechtsberatung

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag kündbar ist oder welche Kosten entstehen, empfehlen wir eine kurze Beratung bei einem Anwalt oder dem Mieterverband.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Jeder Vertrag ist individuell — prüfen Sie Ihren konkreten Fall sorgfältig oder holen Sie professionellen Rat ein.

Nach der Kündigung

Wie weiter nach dem Maklervertrag?

Wenn Ihr Vertrag ausläuft oder Sie erfolgreich gekündigt haben, stehen Ihnen alle Optionen offen: privat verkaufen, einen anderen Makler beauftragen — oder einen Mittelweg wählen.

Bei Tippfee gibt es keinen Exklusivvertrag. Sie behalten die Kontrolle, können jederzeit aufhören und zahlen einen transparenten Festpreis — nur wenn Sie unsere Leistung tatsächlich nutzen.

Bestehenden Vertrag prüfen lassen

Sie haben einen Maklervertrag und sind unsicher, was gilt? Nutzen Sie unseren kostenlosen Vertrags-Check.