Reservationsvertrag.

Ein Interessent möchte Ihr Haus reservieren – aber was bedeutet das rechtlich? Und wann ist ein Reservationsvertrag sinnvoll?

Was ist ein Reservationsvertrag?

Ein Reservationsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Kaufinteressent. Er hält fest, dass die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum für den Interessenten "reserviert" wird – also nicht mehr aktiv anderen Interessenten angeboten wird.

Wichtig: Der Reservationsvertrag ist in der Schweiz rechtlich nicht bindend für den Kaufabschluss. Erst der notariell beurkundete Kaufvertrag ist rechtsverbindlich.

Was enthält ein Reservationsvertrag?

  • Parteien: Vollständige Namen und Adressen von Verkäufer und Käufer
  • Objekt: Genaue Bezeichnung der Liegenschaft (Adresse, Grundbuch-Nr.)
  • Kaufpreis: Der vereinbarte Preis
  • Reservationsdauer: Üblicherweise 2–8 Wochen
  • Reservationsgebühr: Falls vereinbart (siehe unten)
  • Bedingungen: z.B. Finanzierungszusage, Objektprüfung
  • Rücktrittsrecht: Unter welchen Bedingungen wer zurücktreten kann

Die Reservationsgebühr

Eine Reservationsgebühr ist nicht zwingend, erhöht aber die Verbindlichkeit. Üblich sind CHF 5'000 bis 20'000, je nach Objektwert.

  • Bei Kaufabschluss: Die Gebühr wird an den Kaufpreis angerechnet
  • Bei Rücktritt Käufer: Verfällt üblicherweise an den Verkäufer (als Entschädigung)
  • Bei Rücktritt Verkäufer: Muss zurückbezahlt werden, evtl. plus Entschädigung

Wann ist ein Reservationsvertrag sinnvoll?

Ein Reservationsvertrag macht Sinn, wenn:

  • Der Käufer noch Zeit braucht (z.B. für Finanzierungszusage der Bank)
  • Sie Sicherheit wollen, dass der Käufer ernsthaft interessiert ist
  • Zwischen Einigung und Notartermin mehrere Wochen liegen
  • Sie andere Interessenten absagen sollen, aber noch keine finale Zusage haben

Risiken für Verkäufer

  • Zeitverlust: Während der Reservation können Sie nicht aktiv weiter vermarkten
  • Keine echte Sicherheit: Käufer kann trotzdem abspringen (max. Verlust: Reservationsgebühr)
  • Bessere Angebote: Während der Reservation könnte ein besseres Angebot kommen

Alternative: Direkt zum Notar

Bei seriösen Käufern mit bestätigter Finanzierung können Sie den Reservationsvertrag überspringen und direkt einen Notartermin vereinbaren. Das spart Zeit und schafft echte Verbindlichkeit.

Checkliste vor der Reservation

  • Hat der Käufer eine Finanzierungsbestätigung vorgelegt?
  • Ist die Reservationsgebühr angemessen (1–2% des Kaufpreises)?
  • Sind die Rücktrittsklauseln fair für beide Seiten?
  • Ist die Reservationsdauer realistisch (nicht zu lang)?
  • Wurde der Reservationsvertrag von einer Fachperson geprüft?

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