Ablauf beim Notariat.

Die notarielle Beurkundung ist der rechtlich entscheidende Schritt beim Immobilienverkauf in der Schweiz. Was genau passiert – und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Warum ist die notarielle Beurkundung Pflicht?

In der Schweiz ist der Kauf und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften nur durch notarielle Beurkundung rechtsgültig. Ein mündlicher oder privatschriftlicher Vertrag reicht nicht aus – er ist rechtlich unwirksam. Die Beurkundung schützt beide Parteien und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass der Vertrag rechtlich korrekt ist und beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen.

Der Weg zum Notariatstermin: Schritt für Schritt

Der Ablauf vom Kaufentscheid bis zur Beurkundung folgt einem klaren Prozess:

  • Einigung: Käufer und Verkäufer einigen sich über Preis und Konditionen (idealerweise schriftlich festgehalten)
  • Notarwahl: Ein Notariat wird beauftragt – je nach Kanton und Vereinbarung durch Käufer oder Verkäufer
  • Unterlagen: Das Notariat fordert alle notwendigen Dokumente an (Grundbuchauszug, Pläne, etc.)
  • Vertragsentwurf: Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf
  • Prüfung: Beide Parteien prüfen den Entwurf (empfohlen: mindestens 2 Wochen vor Termin)
  • Beurkundung: Beide Parteien unterschreiben vor dem Notar
  • Zahlung: Der Kaufpreis wird überwiesen (oft über ein Notaranderkonto)
  • Grundbuch: Das Notariat meldet den Eigentumsübergang beim Grundbuchamt an
  • Übergabe: Schlüsselübergabe gemäss vertraglicher Vereinbarung

Was kostet das Notariat?

Die Notariatsgebühren variieren je nach Kanton erheblich. In der Regel bewegen sie sich zwischen 0.1% und 0.5% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 bedeutet das:

  • Notariatsgebühren: CHF 1'000 – 5'000
  • Grundbuchgebühren: Ca. 0.1 – 0.15% des Kaufpreises
  • Handänderungssteuer: Je nach Kanton 0 – 3% (in Zürich: keine)

Die Kosten werden üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt oder gemäss Vereinbarung aufgeteilt. In einigen Kantonen ist die Aufteilung gesetzlich geregelt.

Welche Unterlagen braucht das Notariat?

Für die Erstellung des Kaufvertrags benötigt das Notariat:

  • Identitätsausweise beider Parteien
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Situationsplan / amtliche Vermessung
  • Bei Stockwerkeigentum: Reglement, Wertquoten
  • Angaben zu bestehenden Hypotheken und Grundpfandrechten
  • Vereinbarte Kaufkonditionen (Preis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin)

Was im Kaufvertrag geregelt wird

Der notariell beurkundete Kaufvertrag enthält mindestens:

  • Genaue Bezeichnung des Kaufobjekts (Grundstück, Parzelle)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Zeitpunkt des Eigentumsübergangs und der Schlüsselübergabe
  • Regelungen zu Nutzen und Gefahr
  • Gewährleistungsausschlüsse oder -zusicherungen
  • Vereinbarungen zu bestehenden Mietverhältnissen
  • Rücktrittsklauseln (falls vereinbart)

Worauf Sie achten sollten

Lesen Sie den Kaufvertragsentwurf sorgfältig. Achten Sie besonders auf:

  • Zahlungsmodalitäten: Wann ist welcher Betrag fällig?
  • Übergabezeitpunkt: Ab wann tragen Sie Nutzen und Gefahr?
  • Zustand der Liegenschaft: Welche Zusicherungen macht der Verkäufer?
  • Gewährleistung: Welche Mängel sind ausgeschlossen?
  • Rücktrittsklauseln: Unter welchen Bedingungen kann vom Kauf zurückgetreten werden?

Wenn etwas unklar ist, fragen Sie nach. Der Notar ist verpflichtet, beide Parteien über die Bedeutung der Vertragsklauseln aufzuklären.

Häufige Fragen zum Notariatstermin

Wie lange dauert der Termin?
Der Beurkundungstermin selbst dauert in der Regel 30–60 Minuten. Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt wichtige Punkte und beide Parteien unterschreiben.

Müssen beide Parteien persönlich anwesend sein?
Grundsätzlich ja. Es ist jedoch möglich, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Die Vollmacht muss in der Regel ebenfalls notariell beglaubigt sein.

Was passiert nach der Unterschrift?
Nach der Beurkundung erfolgt die Zahlung des Kaufpreises. Sobald der Betrag eingegangen ist, meldet das Notariat den Eigentumsübergang beim Grundbuchamt an. Der Käufer ist rechtlich Eigentümer, sobald der Eintrag im Grundbuch erfolgt ist.

Wie Tippfee Sie auf den Notartermin vorbereitet

Mit der Tippfee Verkaufsbegleitung bereiten wir Sie auf den Notariatstermin vor. Wir prüfen den Kaufvertragsentwurf gemeinsam mit Ihnen, klären offene Punkte und stellen sicher, dass Sie gut vorbereitet in die Beurkundung gehen. Für die Beurkundung selbst vermitteln wir über unser Partnernetzwerk geprüfte Notariate.

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